Nun ist die ASP doch in NRW angekommen. Im Kreis Olpe wurden verdächtige Schwarzwild-Kadaver gefunden und teils als mit der ASP infiziert festgestellt. Lesen Sie die Information des LJV. Sobald Neuigkeiten aufkommen, werden wir dieses entsprechend mitteilen. Achten Sie bitte auf die Mitteilungen Ihrer Hegeringe und der Märkischen Kreisjägerschaft e.V

FLI bestätigt ASP-Nachweis im Kreis Olpe Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat heute den ASP-Befund bei einem im Kreis Olpe gefundenen toten Wildschwein bestätigt. Das teilte das NRW-Landwirtschaftsministerium im Laufe des Tages (14. Juni 2025) mit. Zuvor hatte bereits das Chemische und Verterinäruntersuchungsamt Westfalen in Arnsberg (CUVA) das gleiche Ergebnis ausgewiesen. Damit ist der erste ASP-Fall in NRW nun amtlich.Über das aktuelle Seuchengeschehen informiert das NRW-Landwirtschaftsministerium fortwährend auf seiner Internetseite www.mlv.nrw.de/

Der Landesjagdverband NRW ruft alle Jägerinnen und Jäger Nordrhein-Westfalens, insbesondere die Jägerschaften in den Kreisen Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein, dringend dazu auf, sämtliche Hygieneregeln (s.u.) penibel einzuhalten und auf Biosicherheit zu achten.

ASP-Hygieneregeln

  1. Desinfektion des Schuhwerks vor und nach Revierfahrten, ganz besonders beim Kirren!
  2. Bitte immer ausreichend Desinfektionsmittel im Auto mitführen!
  3. Keinerlei Aufbruch/Schwarten/Knochen im Wald lassen und möglichst auch keinen Schweiß!
  4. Geopunkte vom Ort der Erlegung einer jeder erlegten Sau notieren, um später Erlegungsorte nachhalten zu können! Das geht beispielsweise mit einem Handyfoto und der aktivierten Funktion „Geotaging“. Auch Revier-Apps wie „Jagdgefährde“ sind dazu geeignet.
  5. Keinerlei Transport mehr auf offenen Wildträgern!
  6. Bei Anzeichen von Infektion/Krankheit an erlegter Sau, diese nicht anfassen, sondern sofort das Veterinäramt informieren!
  7. Für Bürgeranfragen hat das Ministerium die Rufnummer 0211/38430 freigeschaltet.
  8. Totfunde von Wildschweinen melden Jäger bitte sofort unter 0201/714488! (Bitte speichern Sie sich diese Telefonnummer sofort in Ihrem Handy!)
  9. Jäger sind zur Mitarbeit verpflichtet und aufgerufen. D.h. bitte alle Beobachtungen und Kadaverfunde melden!
  10. Der LJV ruft alle Jägerinnen und Jäger außerhalb der behördlich festgelegten Restriktionszonen erneut zur intensiven Bejagung der Wildschweine auf.
  11. Die betroffenen Reviere der Restriktionsgebiete erhalten behördenseitig im Einzelfall anderslautende Maßgaben.
  12. Auch im Revier eingesetzte Hunde müssen desinfiziert werden! Wie´s geht erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.

    Bitte beachten Sie auch die früheren Veröffentlichungen des Landesjagdverbandes zur Hygiene und Biosicherheit unter ASP-Bedingungen (s.u.)!  

LJV-Mitglieder finden hier auch ein attraktives Angebot für einen Hygieneset. Natürlich können auch alle anderen geeigneten Desinfektionsmittel verwendet werden.